Allgemeine GEschäftsbedingungen
I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten Leistungen und Lieferungen des Hotels.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
II. Vertragsabschluss, Vertragspartner, Verjährung
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen. Die Anschließung des Reservierungsvertrages kann per Fax, per E-Mail, per Brief, telefonisch oder persönlich getätigt werden. Die Anzahlung per Überweisung, die Angaben der Daten des Personalausweises oder der Kreditkartennummer mit gültigem Verfallsdatum bedeutet, dass die Reservierung bestätigt und die AGB des Hotels vom Gast akzeptiert und in vollem Umfang zugestimmt worden sind. Bei der Buchung durch Internetagenturen (Booking.com, Hotel.de, Venere.com usw.) gelten die AGB des Vermittlers.
2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3. Ansprüche des Kunden auf Mängelgewährleistung oder auf Rückerstattung vertraglicher Zahlungen verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
Hiervon ausgenommen sind:
- Ansprüche auf Schadensersatz wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- Ansprüche, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Hotels oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen,
- Ansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
Für diese Ansprüche gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
III. Rauchverbot
Im gesamten Hotelgebäude gilt ein striktes Rauchverbot. Dies betrifft insbesondere alle Gästezimmer, Flure, Treppenhäuser und Gemeinschaftsbereiche. Bei Zuwiderhandlungen ist das Hotel berechtigt, die notwendigen Reinigungs- und Schadensbeseitigungskosten sowie ggf. anfallende Mietausfallkosten in Rechnung zu stellen. Diese werden pauschal mit 150,00 EUR angesetzt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Hotel ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. Dem Hotel bleibt umgekehrt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Im Wiederholungsfall oder bei schwerwiegenden Verstößen ist das Hotel berechtigt, ein sofortiges Hausverbot auszusprechen und den Beherbergungsvertrag fristlos zu kündigen.
IV. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltende bzw. vereinbarte Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
3. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöhen sich nach Vertragsschluss die allgemeinen Kosten für das Hotel (insbesondere aufgrund von Lohn-, Energie- oder Rohstoffkosten oder durch eine gesetzliche Mehrwertsteueränderung), ist das Hotel berechtigt, den vertraglich vereinbarten Preis in angemessenem Umfang, höchstens jedoch um 10 %, anzupassen. Das Hotel wird den Kunden unverzüglich über eine Preiserhöhung informieren. Dem Kunden steht in diesem Fall das Recht zu, innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten.
4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Hohe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Hohe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Diese darf bis zu 100 % des vereinbarten Übernachtungspreises betragen. Die Höhe und die Fälligkeit werden dem Kunden bei Vertragsschluss schriftlich mitgeteilt. Leistet der Kunde die vereinbarte Vorauszahlung auch nach Ablauf einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht, ist das Hotel berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
8. Das Hotel behält sich vor, Vorautorisierung von Kreditkarten vor der Anreise vorzunehmen.
9. Bei nicht erstattbaren Raten ist das Hotel verpflichtet, die Kreditkarte des Kunden sofort zu belasten.
V. Rücktritt des Kunden (Stornierung, Nichtinanspruchnahme der Leistungen)
1. Ein Rücktritt des Kunden vom Vertrag bedarf der schriftlichen Erklärung gegenüber dem Hotel. Erfolgt kein Rücktritt und nimmt der Kunde die vertraglichen Leistungen nicht in Anspruch, bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Vergütung grundsätzlich bestehen. Dies gilt nicht, wenn dem Kunden ein gesetzliches oder vertraglich vereinbartes Rücktrittsrecht zusteht oder dem Hotel eine Pflichtverletzung anzulasten ist, die dem Kunden das Festhalten am Vertrag unzumutbar macht.
2. Bis spätestens 3 Tage vor Anreise kann der Kunde kostenfrei vom Vertrag zurücktreten, sofern nicht im Einzelfall schriftlich abweichende Vereinbarungen getroffen wurden. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Hotel.
3. Bei einem späteren Rücktritt oder bei Nichtanreise (No-Show) ist das Hotel berechtigt, den vertraglich vereinbarten Übernachtungspreis in Rechnung zu stellen. Das Hotel berücksichtigt dabei ersparte Aufwendungen. Diese werden pauschal mit 10 % des Übernachtungspreises angesetzt, sodass der Kunde in diesen Fällen 90 % des vereinbarten Übernachtungspreises zu zahlen hat. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Anspruch entstanden ist.
4. Während bestimmter Messe- und Veranstaltungszeiten (z. B. Internationale Grüne Woche, Fruit Logistica, ITB, IFA, InnoTrans, Marathon, DFB-Pokalfinale, o.a. Feiertage wie Silvester, Ostern, Himmelfahrt, Pfingsten, Fronleichnam, Tag der Deutschen Einheit) gelten abweichende Stornierungsfristen von mindestens 14 Tagen vor Anreise. Die genauen Fristen werden dem Kunden mit der Reservierungsbestätigung mitgeteilt.
5. Bei Buchung von nicht erstattbaren Raten (z. B. vergünstigte Spezialtarife) besteht kein Anspruch auf kostenfreie Stornierung, Umbuchung oder Rückerstattung. Der gesamte Übernachtungspreis ist unabhängig von der Inanspruchnahme zu zahlen.
VI. Rücktritt des Hotels
1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß. Klausel III Nr. 6 verlangte Vorauszahlung und diese wird auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls: · höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; · Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden; · das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; · ein Verstoß gegen Klausel I Nr. 2 vorliegt.
4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
VII. Zimmerbereitstellung, -übergabe und –rückgabe
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
2. Gebuchte Zimmer stehen den Kunden ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
VIII. Haftung des Hotels
1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schaden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schaden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzungen von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mangel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 1.500, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu € 800. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von € 1.000 im Hotelsafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB).
IX. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail, Fax). Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
3. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Hotels. Dies gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt oder dieser im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Für Verträge mit Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
4. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Berlin, den 18.09.2025
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